C, CE, C1 und C1E - Was sind die Unterschiede?
Vier LKW-Klassen
C, CE, C1 und C1E - Was sind die Unterschiede?
Eines vorab: Selbst wenn Sie im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind, schreibt der Gesetzgeber zusätzliche Theorieeinheiten vor. Für die Klassen C1 und C müssen 6 Doppelstunden Grundstoff und 10 Doppelstunden Zusatzwissen erbracht werden. Beim Erwerb der Klassen C1E und CE sind 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzwissen verpflichtend.
Klasse C:
- Mindestalter 21 Jahre
- Lizenz für Nutzfahrzeuge über 3,5 t zG
- gilt auch für Anhänger bis 750 kg zG
Gut zu wissen: Wurde der Führerschein der Klasse C erfolgreich bestanden, ist darin automatisch die Fahrerlaubnis Klasse C1 inbegriffen.
Klasse CE:
- Voraussetzung: Führerschein Klasse C
- Mindestalter: 21 Jahre
- Lizenz für Last- und Sattelzüge (Fahrzeuge Klasse C und Anhänger über 750 kg zG)
Wichtig: Im Führerschein der Klasse CE sind die Klassen BE, C1E, T, D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D) inklusive.
Klasse C1:
- Voraussetzung: Führerschein Klasse B
- Mindestalter: 18 Jahre
- Lizenz für leichtere Nutzfahrzeuge (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t bis max. 7,5 t)
- gilt auch für Anhänger mit 750 kg zG
Klasse C1E:
- Voraussetzung: Führerschein Klasse C1
- Mindestalter: 18 Jahre
- Lizenz für Fahrzeuge Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 kg zG
- Zulässiges Gesamtgewicht Fahrzeug und Anhänger: max. 12 t
Übrigens: Im Führerschein der Klasse C1E sind die Klassen BE, D1E (bei Vorbesitz D1) dabei.
© Fahrschule Krug, Meissner Straße 86, 01445 Radebeul
Quelle: https://fahrschule-krug-online.de/C%2C_CE%2C_C1_und_C1E_-_Was_sind_die_Unterschiede%3F