Fahrschule Krug
Wolf-Dietrich Krug
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Führerschein für Landwirtschaftsfahrzeuge

Klasse L und T: „Kleiner“ und „großer“ Traktorführerschein

Landwirtschaft ohne Trecker? Holzernte ohne Schlepper? Kommunale Mäh- und Streudienste ohne Traktor? Ob Land oder Stadt – ohne die Alleskönner ist der Arbeitsalltag nicht mehr zu bewältigen. Um die Schwergewichte auf der Straße führen und fahren zu können, braucht es den entsprechenden Führerschein.

Traktorführerschein Klasse L

Umgangssprachlich als „kleiner Treckerführerschein“ bekannt: Diese Lizenz kann mit 16 Jahren, also gleich zum Beginn der Ausbildung, erworben werden.
Unser Tipp: Sechs Monate vor dem 16. Geburtstag ist es möglich mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen.

Für welche Fahrzeuge gilt Klasse L?

  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h (mit Anhänger max. 25 km/h)
  • Selbstfahrende Flurförderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen (z. B. Stapler, Futtermischwagen) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Traktorführerschein Klasse T

Mähdrescher, Häcksler, Kartoffelvollernter: Ohne den „großen Traktorführerschein“ geht im Spätsommer und Herbst nichts. Solche Maschinen fahren die Ernte ein. Um die Manpower intelligent und effizient einzusetzen, ist es sinnvoll frühestmöglich die Mitarbeiter mit dem Traktorführerschein Klasse T zu qualifizieren. Wie bei allen anderen Führerscheinen ist es auch hier erlaubt, ein halbes Jahr vorher mit der Theorie anzufangen.
Gut zu wissen: Generell schreibt der Gesetzgeber ein Mindestalter von 16 Jahren fest. Dieses wiederum ist an die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (max. 40 km/h) gekoppelt. Personen, die 18 Jahre alt sind, dürfen gleich Maschinen bis 60 km/h steuern. Die Klasse T umfasst außerdem den Mopedführerschein (Klasse AM) und den „kleinen Treckerführerschein“ (Klasse L).

Quelle: https://fahrschule-krug-online.de/F%C3%BChrerschein_f%C3%BCr_Landwirtschaftsfahrzeuge

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