PKW-Führerschein mit 17 Jahren
Führerschein ab 17
Ab wann kann ich mich anmelden?
Es ist nicht unüblich, dass sich Jugendliche bereits mit 16 ½ Jahren zum theoretischen Teil der Ausbildung anmelden. Das Absolvieren der Theorieprüfung ist frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters (17 Jahre) möglich. Die praktische Prüfung darf vier Wochen vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Wichtig: Für die Anmeldung ist eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Begleitetes Fahren - Was ist zu beachten?
Begleitetes Fahren heißt, dass stets eine Person als Beifahrer zugegen ist. Dabei muss der Beifahrer folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter von 30 Jahren
- ununterbrochener Führerscheinbesitz (Klasse B) seit mindestens 5 Jahren
- maximal 1 Punkt in Flensburg („Verkehrssünderkartei“)
© Fahrschule Krug, Meissner Straße 86, 01445 Radebeul
Quelle: https://fahrschule-krug-online.de/PKW-F%C3%BChrerschein_mit_17_Jahren