Fahrschule Krug
Wolf-Dietrich Krug
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Klasse L und T: „Kleiner“ und „großer“ Traktorführerschein

Landwirtschaft ohne Trecker? Holzernte ohne Schlepper? Kommunale Mäh- und Streudienste ohne Traktor? Ob Land oder Stadt – ohne die Alleskönner ist der Arbeitsalltag nicht mehr zu bewältigen. Um die Schwergewichte auf der Straße führen und fahren zu können, braucht es den entsprechenden Führerschein.

Traktorführerschein Klasse L

Umgangssprachlich als „kleiner Treckerführerschein“ bekannt: Diese Lizenz kann mit 16 Jahren, also gleich zum Beginn der Ausbildung, erworben werden.
Unser Tipp: Sechs Monate vor dem 16. Geburtstag ist es möglich mit der theoretischen Ausbildung zu beginnen.

Für welche Fahrzeuge gilt Klasse L?

  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h (mit Anhänger max. 25 km/h)
  • Selbstfahrende Flurförderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen (z. B. Stapler, Futtermischwagen) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Übrigens: Wer bereits im Besitz eines „Autoführerscheins“ der Klasse B ist, muss keinen extra Führerschein der Klasse L machen. Die Erlaubnis die oben genannten Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu steuern, ist darin enthalten. Davon profitieren land-und forstwirtschaftliche Betriebe, die temporär Personen (z. B: Aushilfen, Praktikanten oder Saisonarbeitskräfte) beschäftigen.

Wie viel Zeit muss ich für die Theorie einplanen?

Das kommt darauf an, ob Sie schon einen Führerschein (Klasse AM oder A1) haben oder ein Fahranfänger sind. Für Neulinge sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 klassenspezifische Zusatzstoff-Stunden ein Muss. Liegen Fahrerlaubnis (Klasse AM und A1) und Fahrpraxis vor, verringert sich die Theorieeinheit auf 6 Doppelstunden Grundstoff. Die 2 klassenspezifischen Zusatzstunden bleiben.

Quelle: https://fahrschule-krug-online.de/beitrag/Klasse_L_und_T%3A_%E2%80%9EKleiner%E2%80%9C_und_%E2%80%9Egro%C3%9Fer%E2%80%9C_Traktorf%C3%BChrerschein

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