Traktorführerschein Klasse T
Traktorführerschein Klasse T
Mähdrescher, Häcksler, Kartoffelvollernter: Ohne den „großen Traktorführerschein“ geht im Spätsommer und Herbst nichts. Solche Maschinen fahren die Ernte ein. Um die Manpower intelligent und effizient einzusetzen, ist es sinnvoll frühestmöglich die Mitarbeiter mit dem Traktorführerschein Klasse T zu qualifizieren. Wie bei allen anderen Führerscheinen ist es auch hier erlaubt, ein halbes Jahr vorher mit der Theorie anzufangen.
Gut zu wissen: Generell schreibt der Gesetzgeber ein Mindestalter von 16 Jahren fest. Dieses wiederum ist an die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (max. 40 km/h) gekoppelt. Personen, die 18 Jahre alt sind, dürfen gleich Maschinen bis 60 km/h steuern. Die Klasse T umfasst außerdem den Mopedführerschein (Klasse AM) und den „kleinen Treckerführerschein“ (Klasse L).
Ich habe bereits die Erlaubnis für die Klassen AM, A1, L und B.
Reduziert sich dadurch der Zeitaufwand für die Theorie?
Ja. Während Fahranfänger die üblichen 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppeleinheiten klassenspezifischen Zusatzstoff absolvieren müssen, gilt für „Fahrer“: 6 Doppelstunden Grundstoff. Die 6 Doppelstunden Zusatzwissen sind jedoch verpflichtend.
Muss ich mit dem Traktor auf die Autobahn?
Nein, bloß nicht. Selbst wenn es Traktoren gibt, die mehr als 60 km/h fahren können – erlaubt ist die Fahrt auf der Autobahn nicht! Nacht – und Überlandfahrten sind ebenfalls nicht erforderlich.
Ich möchte als Subunternehmer Bauschutt und Holz transportieren.
Sind solche Jobs mit der Klasse T erlaubt?
Nein. Sobald der Traktor (samt Anhänger) für Einsätze genutzt wird, die KEINEN forst- oder landwirtschaftlichen Zwecken dienen, muss ein Führerschein der Klasse CE vorliegen. Wer ohne diese Lizenz erwischt wird, begeht eine Straftat.
© Fahrschule Krug, Meissner Straße 86, 01445 Radebeul
Quelle: https://fahrschule-krug-online.de/beitrag/Traktorf%C3%BChrerschein_Klasse_T